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Objekte im Überblick

Objekte

Mieter & Verträge

NameObjekt / EinheitFläche / Pers.Aktuelle MieteVertrag bisStatus

Mietübersicht

Jahr
Objekt
Eingegangen Ausstehend Mieterhöhung

Mietanpassungen

📜 § 558 BGB (Vergleichsmiete): Erhöhung frühestens 12 Monate nach letzter Erhöhung/Vertragsbeginn ankündbar, wirksam ab dem 15. Monat danach. Kappungsgrenze: max. 20 % in 3 Jahren (15 % bei angespanntem Wohnungsmarkt, je Landesverordnung). Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen (manuell prüfen). Staffel-/Indexmiete unterliegen eigenen Regeln (§ 557a/b BGB) – § 558 gilt hier nicht.

📊 Nächstmögliche Mieterhöhung je Mieter (Monate ab heute)

Kautionsverwaltung

📜 § 551 BGB: Die Kaution darf max. das 3-fache der Nettokaltmiete betragen und ist getrennt vom Vermietervermögen anzulegen (Kautionskonto). Sie ist banküblich zu verzinsen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rückzahlung spätestens 6 Monate nach Mietende, abzüglich berechtigter Ansprüche (Schäden, NK-Nachzahlung).

Instandhaltungsrücklagen

🏦 Faustregel (Peters'sche Formel vereinfacht): ca. 1–1,5 % des Gebäudewerts p.a. bzw. 8–10 € / m² / Jahr als Zielrücklage. Bei WEG ist die Rücklagenbildung nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG verpflichtend.

Nebenkostenabrechnung

📜 § 556 BGB: Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Heizkosten: HeizkV (50–70 % verbrauchsabhängig). Nur § 2 BetrKV-Kosten umlagefähig.

Wartung & Reparaturen

TitelObjekt / EinheitPrioritätStatusDatumKosten

Finanzen & Nebenkosten

📅 Monatlicher Verlauf

🗂 Ausgaben nach Kategorie

🏢 Einnahmen & Ausgaben je Objekt

DatumTypKategorieObjekt / EinheitBetragBeschreibung

Dokumente

DokumentnameTypObjekt / EinheitDatumBeschreibung

Gesellschaftertreffen

Netzwerk & Kontakte

Objekt
Rolle

Bestandsanalyse

📐 Marktübliche KPIs für Rentabilität, Bewertung und Finanzierung. Kaufpreis, Marktwert und Finanzierungsdaten im Reiter Objekte ergänzen.  |  🟢 Zielbereich   🟡 Beobachten   🔴 Handlungsbedarf   ⚪ Daten fehlen